Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bavaria Informatics GmbH

Anbieter / Vertragspartner
Bavaria Informatics GmbH, Partenkirchner Str. 60, 82481 Mittenwald

Zweigstellen: Wellbraucksweg 101, 46244 Bottrop (NRW) • Schandauer Str. 34, 01309 Dresden (Sachsen) • weitere Geschäftsstellen u. a. in München

Geschäftszeiten & Notdienst
Reguläre Geschäftszeiten: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr. Not- und Bereitschaftsdienste erfolgen ausschließlich nach individueller Vereinbarung mit gesonderter Vergütung.


I. GRUNDSÄTZLICHES FÜR ALLE VERTRÄGE

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bavaria Informatics GmbH (nachfolgend „Bavaria Informatics“ oder „wir“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend insgesamt „Kunde“). Gegenüber Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung.
  2. Die AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  4. Aktuelle Fassungen dieser AGB stellen wir auf Anfrage oder—sofern vorgesehen—digital zur Verfügung. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Darstellungen (z. B. Website, Broschüren, Datenblätter) sind keine Angebote, sondern unverbindliche Leistungsbeschreibungen.
  2. Angebote von Bavaria Informatics sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung/Bereitstellung zustande.
  3. Der Kunde hat Auftragsbestätigungen auf Schreib-/Rechenfehler und Abweichungen zu prüfen und uns Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Leistungszeit und Mitwirkung

  1. Leistungs- und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich fixiert. Änderungen/Ergänzungen des Kunden sowie verzögerte Mitwirkungshandlungen verschieben Fristen angemessen.
  2. Höhere Gewalt / Betriebsstörungen (u. a. Strom-/Netzausfälle, Provider-/Carrier-Störungen, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, behördliche Anordnungen) befreien uns für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungs-/Lieferpflicht.
  3. Erhöht sich unser Aufwand aufgrund vom Kunden zu vertretender Verzögerungen, ist der zusätzliche Aufwand zu marktüblichen Sätzen zu vergüten.
  4. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 4 Versand, Bereitstellung, Gefahrübergang

  1. Bei Warensendungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Spediteur/Frachtführer auf den Kunden über (Versendungskauf).
  2. Bei digitaler Bereitstellung (z. B. Download/Cloud-Zugang) geht die Gefahr mit Zugangsverschaffung (Bereitstellungsanzeige, Zugangsdaten) über.
  3. Der Kunde prüft Lieferungen unverzüglich auf äußerliche Schäden und zeigt Transportschäden dem Transporteur an; zudem informiert er uns unverzüglich.

§ 5 Vergütung, Preise, Rechnungsstellung

  1. Es gelten die im Einzelvertrag/Leistungsschein ausgewiesenen Preise/Tagessätze; alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt.
  2. Wir sind berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Fortschritt zu stellen. Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Zugang fällig.
  3. Rechnungen können papierhaft oder elektronisch (z. B. PDF, Portal) übermittelt werden. Der Zugang elektronischer Rechnungen erfolgt mit Eingang der E-Mail/Portalzustellung.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass Rechnungen ihn unter den benannten Adressen erreichen; etwaige Mehraufwände durch unterbliebene Mitteilungen trägt er.
  5. Preisänderungen: Bei längerfristigen Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, Preise mit Ankündigungsfrist von 25 Tagen zum Monatsanfang anzupassen, wenn sich unsere Beschaffungs-/Lizenz-/Energie- oder Personalkosten ändern. Steigt der Jahresgesamtpreis um mehr als 8 %, kann der Kunde binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Anpassungsstichtag kündigen; dies gilt nicht, soweit die Erhöhung zwingend durch Dritte/Gesetz veranlasst ist.

§ 6 Zurückbehaltung, Aufrechnung

  1. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Leistungen zurückzuhalten (auch aus anderen Vertragsverhältnissen) und Zugänge vorübergehend zu sperren.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
  3. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Gewährleistung (Mängelrechte)

  1. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach BGB, soweit nachstehend nicht abweichend geregelt.
  2. Bei Mängeln haben wir das Recht zur Nacherfüllung (nach unserer Wahl: Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigern wir sie, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und konkret (reproduzierbare Beschreibung, Logs/Screenshots) an und gewährt uns die zur Prüfung/Nacherfüllung erforderliche Mitwirkung/zugang.

§ 8 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei übernommenen Garantien.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Bei Datenverlust haften wir nur für den Aufwand der Wiederherstellung aus ordnungsgemäßen, aktuellen Datensicherungen des Kunden.
  4. Folge- und indirekte Schäden (entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung etc.) sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt einer der in Abs. 1 genannten Fälle vor.
  5. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung je Schadensereignis—außer in Fällen des Abs. 1—auf den Auftragswert begrenzt.
  6. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Schrift-/Textform, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Änderungen/Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform; ein Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf der Schriftform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
  3. Soweit zulässig, ist München ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

§ 10 Streitbeilegung

  1. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu nicht verpflichtet (§ 36 VSBG).
  2. Für B2B-Konstellationen empfiehlt sich zunächst eine Einigung im Projekt-/Lenkungskreis; die Parteien werden vor Klageerhebung eine Geschäftsführerrunde zur gütlichen Einigung nutzen.

II. ERSTELLUNG VON SOFTWARE, INDIVIDUALENTWICKLUNG & INTERNETPRÄSENZEN

§ 1 Vertragsgrundlagen & Leistungsumfang

  1. Vertragsbestandteile sind unser Angebot/Leistungsschein, eine etwaige Leistungs-/Pflichtenbeschreibung, Protokolle/Change-Requests sowie vereinbarte Annahme-/Testkriterien.
  2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schulden wir die technische und ggf. grafische Umsetzung; Marketing-/Business-Konzepte, Inhalte und Texte liefert der Kunde.
  3. Open-Source-Komponenten können eingesetzt werden; deren Lizenzen werden offengelegt und sind zu beachten.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde liefert rechtzeitig vollständige Inhalte, Daten, Assets (z. B. CI, Texte, Bilder, Videos), System-/Schnittstelleninformationen und Testdaten in vereinbarten Formaten.
  2. Der Kunde stellt Testumgebungen, Ansprechpartner, Zugänge und Freigaben bereit und erteilt Feedback fristgerecht.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte verletzen.

§ 3 Vorgehen, Meilensteine & Abnahme

  1. Entwurfs-/Vorabversion: Wir präsentieren eine erste Version nach Konzept/Briefing. Der Kunde äußert innerhalb 7 Kalendertagen Änderungswünsche gesammelt. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt die Vorabversion als bestätigt.
  2. Pilot/Beta: Auf Basis der Vorabversion liefern wir eine Pilotversion. Änderungswünsche sind wiederum innerhalb 7 Tagen gesammelt mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Pilotversion als Grundlage der Finalisierung.
  3. Final/Go-Live: Nach Fertigstellung erfolgt ein gemeinsam abgestimmter Abnahmetest. Verlangt der Kunde innerhalb von 14 Tagen keinen Test oder erklärt keine Abnahme trotz Abnahmereife, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
  4. Change-Requests (CR): Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden separat beauftragt und nach gültigen Sätzen vergütet; Terminpläne verschieben sich angemessen.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Nach vollständiger Zahlung räumen wir dem Kunden an den individuell entwickelten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglichen Zweck ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Rechte an Standard-/Drittsoftware, Frameworks, Bibliotheken verbleiben bei deren Rechteinhabern; es gelten deren Lizenzbedingungen.
  3. Quellcode wird nur geschuldet, wenn vertraglich vereinbart (z. B. Source-Code-Escrow).
  4. Dekompilierung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet.

III. LIZENZ- UND NUTZUNGSVEREINBARUNG (SOFTWAREÜBERLASSUNG)

§ 1 Gegenstand

  1. Soweit Software (On-Premises oder als Download) überlassen wird, erhält der Kunde—sofern nicht anders vereinbart—ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

§ 2 Nutzung, Kopien, Schutz

  1. Nutzung ist auf die vertraglich definierten Nutzer/Instanzen/CPU-Kerne/Seats beschränkt. Account-Sharing ist unzulässig.
  2. Der Kunde darf Sicherungskopien in angemessenem Umfang erstellen; sonstige Vervielfältigung/Verbreitung ist untersagt.
  3. Reverse Engineering ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang erlaubt. Schutzvermerke/Urhebervermerke dürfen nicht entfernt werden.
  4. Wir sind berechtigt, zur Lizenz-Compliance Audits (durch uns oder unabhängige Prüfer) während der Geschäftszeiten nach Ankündigung durchzuführen; der Kunde wirkt angemessen mit.

§ 3 Schulung & Wartung

  1. Schulungen, Wartung, Pflege, Updates/Upgrades sind separat zu vereinbaren (z. B. Pflegevertrag/SLA).
  2. Sofern Pflege vereinbart ist, gilt die jeweilige Pflege-/SLA-Leistungsbeschreibung (Reaktionszeiten, Patch-Zyklen, Supportkanäle).

IV. LIEFERUNG & INSTALLATION VON HARDWARE UND STANDARDSOFTWARE

§ 1 Leistungsinhalt, Änderungen

  1. Standard-Leistungsumfang: Lieferung, üblicher Anschluss/Erstinbetriebnahme und ein Probelauf. Netzwerk-/Domänen-/Sicherheits-/Customizing-Leistungen, Migrationen, Schulungen, Dokumentationen sind zusätzlich zu beauftragen.
  2. Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten, Anfahrt, Wartezeiten, Mehr-/Wiederholungsaufwand durch fehlende Mitwirkung werden nach Preisliste abgerechnet.
  3. Wir dürfen Komponenten/Versionen gleichwertig austauschen, sofern Ziel-/Leistungsmerkmale gewahrt bleiben.

§ 2 Eigentumsvorbehalt & Abtretung

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum (verlängerter/erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Verarbeitung/Verbindung erfolgt für uns; bei Miteigentum nach Wertanteilen.
  3. Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang veräußern und tritt hiermit Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
  4. Bei Pfändungen/ Zugriffen Dritter informiert uns der Kunde unverzüglich; Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde, soweit nicht beim Dritten beizutreiben.

§ 3 Pflichten des Kunden vor Ort

  1. Der Kunde stellt Infrastruktur (Strom/USV, Klimatisierung, Stellfläche, Netz, Sicherheitsbereiche) bereit und erfüllt Herstellervorgaben.
  2. Er benennt Ansprechpartner mit Entscheidungs-/Zugangsrechten, sorgt für Sicherungen und hält Rollback-Szenarien vor.
  3. Fehlende Mitwirkung verlängert Fristen und begründet Mehrkosten.

V. CLOUDBASIERTE IT-SERVICE-LÖSUNGEN (SaaS / PaaS / IaaS & Managed Services)

Präambel

Bavaria Informatics betreibt eigene Server- und Cloud-Lösungen und erbringt Managed Services, SaaS, PaaS, IaaS sowie Microsoft-basierte und sonstige Partner-/Drittanbieter-Dienste. Konkrete Leistungsinhalte, SLAs und Nutzungsmodelle ergeben sich aus Leistungsschein, Service-/Leistungsbeschreibungen, SLA und ggf. produktbezogenen Bedingungen des jeweiligen Herstellers/Cloud Service Providers (CSP).

§ 1 Vertragsgegenstand & Rangfolge

  1. Vertragsbestandteile und Rangfolge:
    a) Einzelvertrag/Leistungsschein,
    b) produktbezogene Bedingungen/Hersteller-/CSP-Bedingungen inkl. SLA und Lizenzbestimmungen,
    c) diese AGB,
    d) sonstige Vereinbarungen.
  2. Der Quellcode der zugrundeliegenden Software ist nicht Vertragsgegenstand.

§ 2 Bestellung, Bereitstellung, Änderungen

  1. Bestellung kann elektronisch (Portal/E-Mail) oder schriftlich erfolgen; Annahme durch Auftragsbestätigung oder Bereitstellung.
  2. Bereitstellung umfasst Zugangsverschaffung (z. B. Tenant/Instanz, Zugangsdaten, Provisionierung).
  3. Wir dürfen Bedingungen anpassen, wenn triftige Gründe vorliegen (Gesetz, Sicherheitslage, Hersteller/CSP-Vorgaben). Änderungen teilen wir mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mit; Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, gelten sie als genehmigt, sofern auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

§ 3 Nutzungsrechte & Lizenzen

  1. Der Kunde erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte im Umfang des Leistungsscheins/der Herstellerbedingungen.
  2. Rechenzentrumsbetrieb für Dritte, Application Service Providing für externe Parteien, Weitervermietung oder Schulungen für Nicht-Mitarbeiter bedürfen vorheriger Zustimmung.
  3. Lizenzüberschreitungen (z. B. Seat-Sharing, Übernutzung) sind unverzüglich nachzulizenzieren; wir können Schadensersatz und Audit verlangen.

§ 4 Kundenpflichten, Betriebsvoraussetzungen

  1. Der Kunde trägt Verantwortung für die Eignungsprüfung der Services für seine Zwecke, für ausreichende Internet-Anbindung, Endgeräte-/Browser-Kompatibilität sowie IT-Sicherheit in seinem Verantwortungsbereich.
  2. Der Kunde testet Services vor Produktivsetzung und beachtet Betriebshinweise/Release Notes.
  3. Der Kunde trifft angemessene Datensicherungen und Notfallvorsorge (Backup/Recovery), soweit nicht als Service vereinbart.
  4. Der Kunde ist für seine Inhalte/Konfigurationen verantwortlich und stellt die Rechtskonformität (insb. Datenschutz, Export, Steuern, Aufbewahrung) sicher.
  5. Supportanfragen richtet der Kunde an die vereinbarten Supportkanäle; abweichende Reaktions-/Servicezeiten gelten nur gemäß SLA.

§ 5 Sperrung, Missbrauch, Sicherheit

  1. Wir dürfen Zugänge/Services sperren, wenn
    a) gesetzliche Vorgaben/Sicherheitsgründe dies erfordern,
    b) erhebliche Vertragsverletzungen (z. B. Malware-Verteilung, Hacking, massenhafte Spam-Versendung, Rechtsverletzungen Dritter) vorliegen,
    c) Zahlungsverzug besteht.
  2. Über eine Sperrung informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen Dauer/Gründe mit.
  3. Bei dauerhaften, erheblichen Verstößen sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; der Kunde ersetzt uns hierdurch entstehenden Schaden.

§ 6 Vergütung & Abrechnung

  1. Abrechnung gemäß Leistungsschein (Flatrate, verbrauchsbasiert, Staffelpreise, Mindestmengen, Rabatte).
  2. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang, soweit eine Bereitstellung erfolgt ist.
  3. Hersteller-/CSP-Preisänderungen können wir nach Maßgabe § 5 Abs. 5 dieser AGB weitergeben.

§ 7 Leistungsstörungen, SLA, Verjährung

  1. Soweit SLA geregelt sind, gelten deren Abhilfemaßnahmen/Kompensationen abschließend.
  2. Störungen sind vom Kunden detailliert zu melden (Zeitpunkt, Tenant/Instanz, Fehlermeldungen, Logs).
  3. Verjährung gesetzlicher Mängelrechte richtet sich nach Gesetz; weitergehende vertragliche Ansprüche nach SLA.

§ 8 Rechte Dritter (IP-Rechte)

  1. Wir sichern im Rahmen der Hersteller-/CSP-Zusagen zu, dass unsere Leistungen keine Rechte Dritter vorsätzlich verletzen.
  2. Macht ein Dritter Ansprüche geltend, informiert der Kunde uns unverzüglich und überlässt—soweit zulässig—die Rechtsverteidigung uns/Hersteller/CSP.

VI. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG, COMPLIANCE

§ 1 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich; die Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.
  2. Offenlegung gegenüber Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen nur, soweit erforderlich und unter Vertraulichkeitsbindung.

§ 2 Datenschutz (DSGVO/BDSG)

  1. Der Kunde ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für personenbezogene Daten, die er in unsere Leistungen einbringt; wir sind—soweit vereinbart—Auftragsverarbeiter.
  2. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV). Ohne AVV erfolgt keine beabsichtigte Auftragsverarbeitung.
  3. Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO entsprechend der vereinbarten Leistung und dem Stand der Technik.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen verfügt und die Betroffenenrechte gewahrt werden können.

§ 3 Exportkontrolle & Sanktionen

Der Kunde beachtet Export-, Sanktions- und Embargovorschriften; er nutzt Leistungen/Software nicht in verbotenen Kontexten und stellt uns von Ansprüchen aus Verstößen frei, die aus seinem Verantwortungsbereich herrühren.


VII. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG, FOLGEN DER BEENDIGUNG

§ 1 Laufzeit

  1. Einzelaufträge/Dauerschuldverhältnisse laufen gemäß Leistungsschein (Mindestlaufzeiten, Verlängerungen).
  2. Mangels abweichender Regelung verlängern sich Verträge mit Mindestlaufzeiten von 12 Monaten oder weniger jeweils automatisch um die Mindestlaufzeit; bei Mindestlaufzeiten über 12 Monate endet der Vertrag zum Laufzeitende, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.

§ 2 Ordentliche / Außerordentliche Kündigung

  1. Ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Leistungsschein (typisch: 5–7 Monate zum Monatsende, sofern vereinbart).
  2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten (z. B. wesentlicher Zahlungsverzug über zwei Termine, Insolvenztatbestände, schwerwiegende Vertragsverletzungen).

§ 3 Rückabwicklung, Datenherausgabe

  1. Mit Vertragsende enden Nutzungsrechte; der Kunde löscht vertrauliche Informationen und Softwarekopien, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  2. Soweit vertraglich vereinbart, unterstützen wir bei Datenexport/Transition gegen Vergütung nach Aufwand.
  3. Vendor-Lock-in-Minimierung: Exportformate werden—soweit vorgesehen—bereits im Leistungsschein/der Leistungsbeschreibung benannt.

VIII. REISE-, NEBEN- UND SONDERKOSTEN; EINSATZ DRITTER

§ 1 Kosten

  1. Reisekosten, Spesen, Liefer-/Versandkosten, Lizenz-/Herstellerkosten, Zertifikats-/Domänenkosten, Cloud-Ressourcen u. ä. werden gemäß Leistungsschein/Preisliste separat abgerechnet.
  2. Wartezeiten, erneute Anfahrten und Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung werden nach Aufwand berechnet.

§ 2 Subunternehmer

Wir dürfen geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Für deren Leistungserbringung haften wir wie für eigene Leistungen; Datenschutz-/Sicherheitsanforderungen werden vertraglich sichergestellt.


IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 1 Rangfolge, Teilunwirksamkeit

  1. Rangfolge: Einzelvertrag/Leistungsschein → produktbezogene Bedingungen/Herstellerbedingungen → diese AGB → sonstige Vereinbarungen.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien ersetzen die Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 2 Kommunikation

Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen) bedürfen der Schriftform, soweit nicht mindestens Textform vereinbart oder gesetzlich ausreichend ist.

§ 3 Stand

Stand: 19.10.2025


BAVARIA INFORMATICS GMBH

Bavaria Informatics GmbH
Partenkirchner Straße 60 82481 Mittenwald
Vertreten durch Maximilian Alexander Schardin (Geschäftsführer)
Registriereintrag Eintragung im Handelsregister. Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 267754
Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG: DE346125620
Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des MStV Maximilian Alexander Schardin Bavaria Informatics GmbH Partenkirchner Straße 60 82481 Mittenwald

ZWEIGSTELLEN

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Sachsen (Dresden) Schandauer Str. 34 01309 Dresden

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