Montag, 3. Februar 2026, 9:17 Uhr. Der Inhaber einer kleinen Kaffeerösterei mit 8 Mitarbeitern sitzt frustriert vor seinem Computer. Er will seinen Markennamen „BohnengoldRösterei“ schützen lassen – eine EU-Marke kostet 850 Euro Amtsgebühren für eine Warenklasse. Für einen kleinen Betrieb kein Pappenstiel. Dann erinnert er sich: Ein Geschäftspartner hatte von einer EU-Förderung erzählt, die am 2. Februar gestartet ist. Er googelt, findet das Programm – und ärgert sich sofort. Die Förderung gibt es wirklich, aber für 2025 waren die Mittel bereits im August aufgebraucht. Grund: Über 72.000 Anträge EU-weit.
Die gute Nachricht? Der KMU-Fonds 2026 ist seit 2. Februar wieder geöffnet. Die schlechte? Sie müssen schnell sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wer die Förderung bekommt, wie der Antrag funktioniert und warum Sie nicht bis März warten sollten.
Was ist der KMU-Fonds – und warum ist er jedes Jahr so schnell weg?
Der KMU-Fonds trägt den offiziellen Namen „Ideas Powered for Business SME Fund“ und ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission. Seit 2021 unterstützt es kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen – konkret: Marken, Designs, Patente und Pflanzensorten anzumelden.
Die Zahlen sprechen für sich: Seit Start des Programms haben über 72.000 KMUs in der EU davon profitiert. Allein 2024 wurden Gutscheine im Volumen von über 23 Millionen Euro vergeben. Das Problem: Der Fördertopf ist begrenzt. In den Vorjahren war er regelmäßig zwischen August und Oktober erschöpft – obwohl die Antragsfrist theoretisch bis Dezember lief.
Warum ist die Förderung so begehrt? Weil sie echtes Geld spart. Bei einer EU-Markenanmeldung mit zwei Warenklassen zahlen Sie normalerweise 900 Euro Amtsgebühren. Mit der Förderung erhalten Sie 675 Euro zurück (75 Prozent). Sie zahlen am Ende nur noch 225 Euro. Bei einer deutschen Marke beim DPMA (290 Euro Amtsgebühren) bleiben nach der Förderung nur 72,50 Euro übrig.
Für einen Handwerksbetrieb mit 12 Mitarbeitern, der sein Logo als Marke schützen will, ist das der Unterschied zwischen „können wir uns nicht leisten“ und „machen wir sofort“.
Wer bekommt die Förderung? Die Checkliste
Die Anforderungen sind klar definiert und relativ unkompliziert:
Unternehmensgröße: Sie müssen ein kleines oder mittleres Unternehmen sein. Das bedeutet: Maximal 250 Mitarbeiter UND entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz ODER maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Die allermeisten Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Dienstleister und kleinen Produktionsunternehmen fallen problemlos in diese Kategorie.
Sitz in der EU: Ihr Firmensitz muss in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten sein. Das gilt unabhängig von der Rechtsform – ob GmbH, UG, Einzelunternehmen oder Freiberufler spielt keine Rolle.
Umsatzsteuer-ID oder Steuer-ID: Sie brauchen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-ID. Wenn Sie ein regulär angemeldetes Gewerbe betreiben, haben Sie diese bereits.
Noch keine Förderung 2026 erhalten: Jedes KMU kann pro Gutschein-Art einmal pro Jahr profitieren. Wenn Sie 2025 schon einen Gutschein für eine Markenanmeldung bekommen haben, können Sie 2026 wieder einen beantragen. Es gibt kein „Lebenszeit-Limit“.
Wichtig: Die Förderung gilt nur für NEUE Anmeldungen. Wenn Sie eine Marke verlängern wollen oder bereits angemeldet haben, gibt es kein Geld zurück. Der Antrag muss VOR der Anmeldung gestellt werden – nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen.
Eine typische Situation aus unserer Beratungspraxis: Eine Grafikdesignerin mit einem Einzelunternehmen fragte, ob sie antragsberechtigt sei. Ja, ist sie. Ein Ingenieurbüro mit 4 Partnern als GbR? Ja, auch berechtigt. Ein Onlineshop mit 35 Mitarbeitern als GmbH? Ebenfalls berechtigt. Die Hürden sind niedrig – die EU will wirklich, dass KMUs ihre Marken schützen.
Was genau wird gefördert? Die vier Gutschein-Typen
Der KMU-Fonds ist in vier Bereiche unterteilt. Für jeden Bereich gibt es einen eigenen Gutschein, den Sie separat beantragen können:
Gutschein 1: IP-Scan (bis zu 1.350 Euro, 90 Prozent Erstattung)
Ein IP-Scan ist eine professionelle Analyse Ihrer gesamten Situation rund um geistiges Eigentum. Ein spezialisiertes Amt prüft: Welche Ihrer Ideen, Namen, Designs oder Erfindungen sind schützenswert? Wo bestehen Lücken? Diese Beratung kostet normalerweise 1.500 Euro oder mehr – mit der Förderung zahlen Sie nur 10 Prozent.
Praktischer Nutzen: Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 45 Mitarbeitern ließ einen IP-Scan machen und stellte fest, dass eine seiner Konstruktionslösungen patentierbar war. Das Patent brachte ihm später einen Wettbewerbsvorteil, den er ohne die Analyse nicht erkannt hätte.
Gutschein 2: Marken und Designs (bis zu 700 Euro)
Das ist die mit Abstand beliebteste Kategorie. Gefördert werden:
- Nationale Marken (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt): 75 Prozent der Amtsgebühren
- EU-Marken (beim EUIPO): 75 Prozent der Amtsgebühren
- Internationale Marken (über das Madrider System): 50 Prozent der Amtsgebühren
- Dasselbe gilt für Design-Anmeldungen
Wichtig zu wissen: Gefördert werden nur die Amtsgebühren, nicht die Kosten für einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt. Eine Markenähnlichkeitsrecherche, die vor jeder Anmeldung sinnvoll ist, müssen Sie selbst bezahlen. Aber die Amtsgebühren sind der größte Posten.
Gutschein 3: Patente (bis zu 3.500 Euro)
Hier wird es richtig interessant für innovative Unternehmen:
- Stand-der-Technik-Recherche: bis zu 1.000 Euro (75 Prozent)
- Nationale Patentanmeldungen: bis zu 1.000 Euro (75 Prozent)
- Europäische Patentanmeldegebühren: bis zu 1.000 Euro (75 Prozent)
- Rechtskosten für die Vorbereitung einer europäischen Patentanmeldung durch einen Patentanwalt: bis zu 1.500 Euro (50 Prozent)
Ein Maschinenbauunternehmen mit 60 Mitarbeitern aus unseren Projekten hat genau diese Förderung genutzt. Die europäische Patentanmeldung kostete insgesamt etwa 6.000 Euro – dank Förderung zahlten sie effektiv nur 2.500 Euro.
Gutschein 4: Pflanzensorten (bis zu 1.500 Euro, 75 Prozent)
Relevant für Züchter und landwirtschaftliche Betriebe. Online-Anmeldung und Prüfungsgebühren beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) werden zu 75 Prozent erstattet.
So funktioniert der Antrag – Schritt für Schritt
Der Prozess ist komplett digital und läuft über die EUIPO-Website (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum). Hier die Schritte:
Schritt 1: Nutzerkonto erstellen
Gehen Sie auf die EUIPO-Website und erstellen Sie ein Nutzerkonto. Dafür brauchen Sie Ihre Firmendaten, Umsatzsteuer-ID und eine gültige E-Mail-Adresse. Das dauert etwa 10 Minuten.
Schritt 2: Gutschein beantragen
Wählen Sie aus, welchen Gutschein Sie benötigen (Marke, Design, Patent, IP-Scan). Beschreiben Sie kurz, was Sie vorhaben – etwa: „Anmeldung einer EU-Marke für Firmennamen und Logo“. Sie laden einige Dokumente hoch: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-ID-Bescheinigung.
Schritt 3: Bewilligung abwarten (ca. 2 Wochen)
Das EUIPO prüft Ihren Antrag. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 10-14 Tagen einen Bescheid. Bei Bewilligung bekommen Sie einen digitalen Gutschein mit einer Frist – meistens 4 Monate Zeit für die tatsächliche Anmeldung.
Schritt 4: Gutschein aktivieren und Marke/Patent/Design anmelden
Jetzt führen Sie die eigentliche Anmeldung durch – beim DPMA, EUIPO oder zuständigen Patentamt. Wichtig: Sie zahlen zunächst die vollen Kosten selbst. Die Förderung funktioniert als Erstattung, nicht als direkter Rabatt.
Schritt 5: Erstattung beantragen
Nach erfolgter Anmeldung laden Sie die Rechnung oder den Zahlungsbeleg im EUIPO-Portal hoch. Das EUIPO prüft und überweist die Förderung direkt auf Ihr Firmenkonto. Zeitrahmen: In der Regel 30 Tage.
Ein Stolperstein aus der Praxis: Eine Schreinerei beantragte den Gutschein, meldete die Marke an – aber vergaß, die Erstattung zu beantragen. Der Gutschein verfiel nach 6 Monaten. Also: Nach der Anmeldung sofort die Erstattung einreichen!
Warum Sie JETZT handeln sollten – nicht nächste Woche
Die Erfahrung aus den Vorjahren ist eindeutig: Wer wartet, geht leer aus. Hier die Fakten:
2023: Fördertopf im August erschöpft 2024: Fördertopf im Oktober erschöpft 2025: Fördertopf im August erschöpft
Das Prinzip ist „First come, first served“ – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn die Mittel aufgebraucht sind, werden keine neuen Anträge mehr bewilligt. Sie können zwar auf eine Warteliste, aber eine Garantie gibt es nicht.
Rechnen wir mal durch: Der Fördertopf 2025 hatte ein Budget von etwa 18,25 Millionen Euro. Bei durchschnittlich 500 Euro pro Antrag (gemischt aus Marken, Designs, Patenten) sind das etwa 36.500 Bewilligungen. Klingt viel? In der EU gibt es über 25 Millionen KMUs. Wenn nur 0,2 Prozent davon einen Antrag stellen, ist der Topf voll.
Ein Tipp aus unserer Praxis: Wenn Sie ohnehin vorhaben, in den nächsten 6-12 Monaten eine Marke oder ein Design anzumelden – beantragen Sie JETZT den Gutschein. Sie haben danach 4 Monate Zeit für die Anmeldung. Selbst wenn Sie dann feststellen, dass Sie doch noch warten wollen, können Sie die Frist beim EUIPO oft verlängern lassen.
Typische Fehler vermeiden – Checkliste
Wir betreuen regelmäßig KMUs bei Markenschutz und IT-Rechtsfragen. Diese Fehler sehen wir immer wieder:
Fehler 1: Marke anmelden, dann Förderung beantragen
Das funktioniert nicht! Der Gutschein muss VOR der Anmeldung beantragt und bewilligt sein. Nachträgliche Erstattungen gibt es nicht. Richtige Reihenfolge: Gutschein beantragen → Bewilligung abwarten → Gutschein aktivieren → Marke anmelden.
Fehler 2: Keine Markenrecherche durchführen
Die Förderung deckt nur Amtsgebühren, nicht die Kosten einer Ähnlichkeitsrecherche. Trotzdem ist diese Recherche unverzichtbar. Wenn Sie eine Marke anmelden, die einer bestehenden Marke zu ähnlich ist, wird sie abgelehnt – und das Geld ist weg. Eine professionelle Recherche kostet 300-800 Euro, kann Ihnen aber viel Ärger ersparen.
Fehler 3: Falsche Warenklassen wählen
Marken werden für bestimmte Produkt- oder Dienstleistungskategorien geschützt. Wenn Sie eine Marke für „Bekleidung“ anmelden, aber eigentlich auch Taschen verkaufen, sind die Taschen nicht geschützt. Lassen Sie sich beraten – ein Fehler hier kann später teuer werden.
Fehler 4: Zu lange warten
Wie gesagt: Der Topf ist begrenzt. Im Februar sind die Chancen am besten. Ab Mai wird es eng. Ab August ist es oft zu spät.
Was die Förderung NICHT abdeckt – die ehrliche Aufklärung
Damit es keine bösen Überraschungen gibt, hier klar aufgelistet, was NICHT gefördert wird:
- Rechtsanwalts- oder Patentanwaltskosten (außer bei europäischen Patenten, da gibt es 50 Prozent)
- Markenähnlichkeitsrecherchen oder Designrecherchen
- Verlängerungsgebühren für bestehende Marken oder Designs
- Übersetzungskosten
- Versandkosten oder Auslagenersatz
- Bearbeitungsgebühren der nationalen Ämter
Realistisch gerechnet: Wenn Sie eine EU-Marke mit professioneller Beratung anmelden wollen, kalkulieren Sie etwa 1.500-2.500 Euro Gesamtkosten. Die Förderung deckt dann 600-700 Euro. Das ist signifikant, aber kein Rundum-Sorglos-Paket.
Brauchen Sie wirklich eine Marke? Die ehrliche Frage
Nicht jedes Unternehmen braucht sofort eine eingetragene Marke. Hier eine pragmatische Einschätzung:
Sie sollten eine Marke anmelden, wenn:
- Sie planen, Ihr Produkt oder Ihren Firmennamen langfristig zu nutzen
- Sie in einen wettbewerbsintensiven Markt eintreten
- Sie online verkaufen und sich vor Nachahmern schützen wollen
- Sie expandieren wollen (neue Bundesländer, EU-Länder)
- Sie Ihr Unternehmen irgendwann verkaufen wollen (eine eingetragene Marke steigert den Wert)
Sie können warten, wenn:
- Sie gerade erst gegründet haben und noch testen, ob das Geschäftsmodell funktioniert
- Ihr Firmenname sehr generisch ist (z.B. „Müller Bau GmbH“ lässt sich kaum schützen)
- Sie nur lokal tätig sind und keine Konkurrenz sehen
Ein Beispiel aus unseren Projekten: Ein Gastronomiebetrieb mit einem kreativen Namen („ZwiebelZauber“) wollte expandieren. Kurz vor der zweiten Filiale entdeckten sie einen Mitbewerber in der Nachbarstadt mit fast identischem Namen. Problem: Der andere hatte die Marke bereits angemeldet. Resultat: Namensänderung, neues Logo, neue Beschilderung – Kosten im fünfstelligen Bereich. Eine Markenanmeldung zwei Jahre früher hätte 1.000 Euro gekostet.
Fazit: 700 Euro geschenkt – aber nur für die Schnellen
Der KMU-Fonds 2026 ist seit 2. Februar geöffnet. Die Förderung ist real, unkompliziert und spart echtes Geld. Aber die Erfahrung zeigt: Wer im Februar beantragt, hat gute Chancen. Wer im Sommer kommt, geht oft leer aus.
Wenn Sie ohnehin planen, Ihren Firmennamen, Ihr Logo oder ein Produktdesign schützen zu lassen – es gibt keinen Grund zu warten. Der Antrag dauert 30 Minuten, die Bewilligung kommt in zwei Wochen, und Sie haben dann 4 Monate Zeit für die tatsächliche Anmeldung.
Über 72.000 KMUs in der EU haben seit 2021 vom Programm profitiert. Die Schreinerei mit dem kreativen Logo. Das Tech-Start-up mit der einzigartigen App. Der Onlineshop mit der Hausmarke. Sie alle haben mehrere hundert Euro gespart – einfach, weil sie den Antrag gestellt haben.
